Unsere AGB

1. Geltungsbereich

1.1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

1.2.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.3.

Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge maßgeblich:

• schriftliches Angebot des Auftragnehmers,

• individuelle schriftliche Vereinbarungen,

• diese AGB,

• die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Vertragsschluss

2.1.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.

Sofern nicht anders angegeben, sind Angebote vier Wochen ab Angebotsdatum gültig.

2.3.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

2.4.

Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn nach Angebotsabgabe unvorhersehbare erhebliche Kostensteigerungen (insbesondere bei Material, Transport oder Löhnen) eintreten und die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist.

3. Planungsleistungen und Urheberrecht

3.1.

Entwürfe, Planungen, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn sie dem Auftraggeber ausgehändigt wurden.

3.2.

Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

3.3.

Im Falle einer Nichtbeauftragung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, für geleistete Planungsarbeiten eine angemessene Vergütung zu berechnen, mindestens jedoch 600,00 € zzgl. MwSt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2.

Skonti bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4.3.

Bei Zahlungsverzug berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

4.4.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4.5.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für bestimmte Aufträge Sicherheitsleistungen oder angemessene Anzahlungen (max. 40 % der Angebotssumme) zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

5.2.

Die Baustelle ist zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich und baureif zu übergeben.

5.3.

Notwendige behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.

5.4.

Strom- und Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.5.

Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfristen angemessen und führen ggf. zu Mehrkosten, die der Auftraggeber zu tragen hat.

5.6.

Der Auftraggeber hat einen bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen, der zur Entgegennahme von Erklärungen, zur Beauftragung von Zusatzleistungen sowie zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten berechtigt ist.

6. Ausführungsfristen / Behinderungen / Höhere Gewalt

6.1.

Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei witterungsbedingten Verzögerungen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen.

6.2.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, wenn eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistung behindert wird.

6.3.

Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Material- oder Energieknappheit, befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang der Behinderung von seinen Leistungspflichten.

7. Subunternehmer

7.1. Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer einsetzen.

8. Abnahme

8.1.

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung förmlich oder durch Nutzung.

8.2.

Wird keine förmliche Abnahme durchgeführt, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel rügt.

8.3.

Mit der Abnahme, spätestens jedoch mit der Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

8.4.

Die Abnahme erfolgt ausdrücklich auch unter Benutzung der hergestellten Anlage.

9. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge

9.1.

Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

9.2.

Zusatzleistungen, die während der Bauausführung beauftragt werden, werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

9.3.

Stundenlohnarbeiten sind durch den Auftraggeber täglich gegenzuzeichnen und gelten insoweit als anerkannt.

10. Vertragsstrafe bei Terminverzug des Auftraggebers

10.1.

Hält der Auftraggeber vereinbarte Termine zur Übergabe der Baustelle, zur Erteilung erforderlicher Informationen oder zur Zahlung von Abschlägen schuldhaft nicht ein, kann der Auftragnehmer nach erfolgloser Fristsetzung eine angemessene Vertragsstrafe verlangen.

11. Gewährleistung

11.1.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Abnahme.

11.2.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

11.3.

Keine Gewährleistung besteht bei Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Pflege, witterungsbedingter Einflüsse, höherer Gewalt oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen.

11.4.

Naturprodukte (z. B. Holz, Naturstein) können in Farbe, Struktur und Maß Abweichungen aufweisen; diese stellen keinen Mangel dar.

11.5.

Die Fertigstellungspflege ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Bestandteil des Vertrages.

11.6.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für vom Auftraggeber selbst erbrachte Eigenleistungen.

11.7.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

12. Haftung

12.1.

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

12.2.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1.

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in 67169 Kallstadt vereinbart.

14.3.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

15. Salvatorische Klausel

15.1.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16. Datenschutz

16.1.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

16.2.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.